Gut zu wissen.
Die Antworten auf die Fragen, die mir Gründer und Unternehmer am häufigsten stellen.
Was macht ein externer Betriebs- oder Verkehrsleiter?
Wer ein Taxi-, Mietwagen- oder Güterkraftverkehrsunternehmen gründen will, braucht eine Genehmigung. Die Behörde verlangt dafür eine Person mit fachlicher Eignung, die den Verkehrsbetrieb leitet. Haben Sie diese Fachkunde nicht selbst, werde ich als externer Betriebs- bzw. Verkehrsleiter für Ihr Unternehmen benannt. Ich bringe meine Fachkunde in Ihren Antrag ein, sorge dafür, dass der Betrieb nach den Vorschriften läuft, und bin Ihr Ansprechpartner für alles rund um Behörden und Vorschriften.
Kann ich ohne eigenen Unternehmerschein ein Unternehmen gründen?
Ja. Genau dafür gibt es den externen Betriebsleiter – im Güterverkehr heißt er Verkehrsleiter. Sie müssen selbst keine Fachkundeprüfung ablegen, für Ihre Genehmigung wird meine Fachkunde eingesetzt. Die übrigen Voraussetzungen erfüllen Sie als Unternehmer selbst, vor allem persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Ich bereite meine Fachkundeprüfung gerade vor oder habe sie nicht bestanden. Kann ich trotzdem starten?
Ja. Sie können mit mir als Betriebsleiter starten und die Prüfung in Ruhe parallel ablegen. So verlieren Sie keine Zeit. Sobald Sie Ihre eigene Fachkunde haben, können Sie die Zusammenarbeit mit einer Frist von vier Wochen beenden.
Kann man den Unternehmerschein kaufen oder nur ausleihen?
Nein. Die Fachkunde ist an die Person gebunden und kann weder verkauft noch übertragen werden. Die Behörde verlangt, dass der Betriebs- bzw. Verkehrsleiter den Betrieb tatsächlich leitet. Deshalb werde ich bei Ihrer Behörde offiziell benannt und bin auch tatsächlich für Ihr Unternehmen tätig. Das schützt am Ende auch Ihre Genehmigung.
Was ist der Unterschied zwischen Beratung und externer Betriebsleitung?
Als externer Betriebs- bzw. Verkehrsleiter stelle ich Ihrem Unternehmen meine Fachkunde zur Verfügung und werde bei der Behörde offiziell benannt. Die Beratung ist für Sie, wenn Sie die Fachkunde selbst haben oder Ihr Unternehmen bereits läuft: Sie bekommen mein Wissen und meine Erfahrung, die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Wer mich als Betriebs- oder Verkehrsleiter beauftragt, bekommt die Begleitung bis zur Genehmigung ohnehin inklusive.
Für wen ist die Beratung gedacht?
Für Gründer mit eigener Fachkunde, die einen klaren Fahrplan wollen, und für bestehende Taxi-, Mietwagen- und Transportunternehmen – egal ob ein Fahrzeug oder eine ganze Flotte. Typische Anlässe sind ein neuer Antrag, eine Verlängerung, ein Brief von der Behörde, neue Pflichten wie die TSE oder der Ausbau der Flotte.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit festem Preis, je nach Umfang – von einer einzelnen Beratung bis zur Begleitung über mehrere Wochen. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Was prüft der Compliance-Check?
Wir sehen uns gemeinsam an, ob Ihr Betrieb die wichtigsten Pflichten erfüllt: Genehmigung und Fahrzeugdaten, Taxameter bzw. Wegstreckenzähler und TSE, soweit bei Ihnen vorgeschrieben, Rückkehrpflicht bei Mietwagen, Unterlagen der Fahrer, Aufzeichnungen und Ablage. Sie erhalten eine verständliche Übersicht, was in Ordnung ist und was Sie noch erledigen sollten.
Übernehmen Sie auch Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Rechts- und Steuerberatung dürfen nur Anwälte und Steuerberater leisten. Ich berate zu Abläufen, Unterlagen, Organisation und den Anforderungen der Branche. Wird Ihre Frage rechtlich oder steuerlich, sage ich Ihnen das offen und Sie klären sie mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater.
Läuft die Beratung auch online?
Ja. Die meisten Gespräche führe ich per Telefon, WhatsApp oder Video, Ihre Unterlagen schicken Sie mir einfach digital. Im Rhein-Main-Gebiet ist auch ein persönliches Treffen möglich.
Werde ich offiziell bei der Behörde eingetragen? Ist das rechtlich sauber?
Ja. Ich werde in Ihrem Genehmigungsantrag offiziell als Betriebsleiter bzw. Verkehrsleiter benannt. Die Behörde prüft meine Fachkunde und Zuverlässigkeit und entscheidet dann über Ihren Antrag. Unsere Zusammenarbeit regeln wir in einem schriftlichen Vertrag, den Sie vorab in Ruhe lesen können.
Bleibe ich Inhaber? Wer hat die Kontrolle über Konten, Fahrzeuge und Finanzen?
Sie bleiben Inhaber Ihres Unternehmens. Fahrzeuge, Versicherungen, Bankkonten, Plattform-Konten wie Uber oder Bolt und alle Einnahmen laufen auf Ihr Unternehmen. Steuern und Buchhaltung erledigen Sie wie gewohnt mit Ihrem eigenen Steuerberater.
Funktioniert das auch für Uber und Bolt?
Ja. Viele Gründer starten ein Mietwagenunternehmen, um über Plattformen wie Uber, Bolt oder FreeNow zu fahren. Ich begleite Sie bis zur Genehmigung, helfe Ihnen bei der Anmeldung auf der Plattform und achte darauf, dass Sie die Pflichten eines Mietwagenunternehmens einhalten – zum Beispiel die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz.
Ich habe schon eine GmbH oder UG. Geht das trotzdem?
Ja. Ich arbeite mit Einzelunternehmern genauso zusammen wie mit GmbHs und UGs.
Sind Sie auch in meiner Stadt tätig?
Mein Schwerpunkt ist Rhein-Main – Frankfurt, Offenbach, Hanau, Darmstadt und Umgebung. Dort komme ich persönlich in Ihren Betrieb und begleite Sie auch zu Terminen bei der Behörde. Außerhalb von Rhein-Main betreue ich Kunden per Telefon, Video und WhatsApp. Ob Ihre Genehmigungsbehörde einen Betriebsleiter von außerhalb akzeptiert, klären wir vorab gemeinsam.
Kann ich mit Ihnen per WhatsApp und in meiner Sprache sprechen?
Ja. Am schnellsten erreichen Sie mich per WhatsApp. Ich berate auf Deutsch, Englisch, Urdu, Hindi und Punjabi und erkläre Fachbegriffe so, dass Sie alles verstehen, gern auch schriftlich.
Was kostet das? Einmalig oder monatlich?
Sie zahlen eine monatliche Pauschale, die sich nach der Anzahl Ihrer Fahrzeuge richtet. Eine Einmalzahlung oder Gründungspauschale gibt es nicht: Die Begleitung bis zur Genehmigung ist inklusive, und die Vergütung beginnt erst, wenn die Genehmigung erteilt ist. Ein konkretes Angebot bekommen Sie im kostenlosen Erstgespräch.
Bekomme ich eine Rechnung? Sind die Preise netto oder brutto?
Sie bekommen jeden Monat eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Als Unternehmer können Sie die Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer geltend machen.
Wie lange läuft der Vertrag und wie kann ich kündigen?
Die Zusammenarbeit läuft unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Ihr Unternehmen, Ihre Fahrzeuge und Ihre Konten bleiben vollständig bei Ihnen. Für Ihre Genehmigung brauchen Sie danach eigene Fachkunde oder einen neuen Betriebs- bzw. Verkehrsleiter.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Unter anderem Gewerbeanmeldung, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse sowie einen Nachweis über Ihr Eigenkapital. Dazu kommt ein Betriebssitz mit Geschäftsräumen, bei Mietwagen auch mit Stellplätzen. Sie bekommen von mir eine vollständige Checkliste, und ich prüfe Ihre Unterlagen, bevor sie zur Behörde gehen.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Taxi und Mietwagen: mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug.
Güterkraftverkehr: 9.000 € für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere über 3,5 t. Wer nur Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t einsetzt, braucht 1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere.
Die Behörde kann zusätzliche Nachweise verlangen.
Güterkraftverkehr: 9.000 € für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere über 3,5 t. Wer nur Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t einsetzt, braucht 1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere.
Die Behörde kann zusätzliche Nachweise verlangen.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Das hängt von Ihrer Behörde ab und davon, wie vollständig die Unterlagen sind. Mit sauber vorbereiteten Unterlagen vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen. Deshalb prüfe ich alles, bevor der Antrag rausgeht.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Können Sie trotzdem helfen?
Oft ja. Ist der Antrag an der fehlenden Fachkunde gescheitert, kann ein neuer Antrag mit mir als Betriebsleiter Erfolg haben. Wir schauen uns den Bescheid gemeinsam an, und Sie entscheiden dann, ob ein Widerspruch oder ein neuer Antrag der bessere Weg ist.
Ab wann brauche ich eine Erlaubnis oder EU-Lizenz?
Für Transporte in Deutschland brauchen Sie eine Erlaubnis, sobald Sie Fahrzeuge über 3,5 t einsetzen. Im grenzüberschreitenden Verkehr ist die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) schon für Fahrzeuge über 2,5 t Pflicht. Fahren Sie nur in Deutschland mit Transportern bis 3,5 t, reicht eine Gewerbeanmeldung.
Unterstützen Sie auch beim Antrag für die EU-Lizenz?
Ja. Ich begleite Sie beim Antrag auf Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz, stimme mich mit der Genehmigungsbehörde ab und übernehme danach als Verkehrsleiter die Aufgaben nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Was macht ein externer Verkehrsleiter?
Für die Erlaubnis oder EU-Lizenz im Güterkraftverkehr verlangt die Behörde einen Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung. Haben Sie diese nicht selbst, werde ich nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 als externer Verkehrsleiter für Ihr Unternehmen benannt. Ich leite die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft: Instandhaltung der Fahrzeuge, Beförderungsverträge und -dokumente, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarten und Fahrtenschreiber.
Brauche ich für Transporter einen Fahrtenschreiber?
Ja, wenn Sie mit Fahrzeugen über 2,5 t grenzüberschreitend fahren: Seit dem 01.07.2026 ist dafür ein intelligenter Fahrtenschreiber Pflicht. Für Fahrten nur innerhalb Deutschlands gilt diese Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t nicht. Welche Fahrzeuge bei Ihnen betroffen sind, klären wir im Erstgespräch.
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