Sahil IdreesExterner Verkehrs- & BetriebsleiterGründungs- & Unternehmensberatung
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Externer Verkehrsleiter für Ihre EU-Lizenz

Ihnen fehlt die Fachkunde für Erlaubnis oder EU-Lizenz? Ich werde Ihr externer Verkehrsleiter und leite die Verkehrstätigkeit Ihres Unternehmens tatsächlich und dauerhaft.

  • Offiziell benannt nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009
  • Erlaubnis & EU-Lizenz
  • LKW und Transporter ab 2,5 t

Für wen

Transport ohne eigene Fachkunde.

Für Transport-, Umzugs- und Kurierunternehmen – erkennen Sie sich wieder?

„Ich gründe ein Transport­unternehmen

… und mir fehlt die Fachkunde.“

„Ich fahre mit Transportern ins Ausland

… und brauche jetzt eine EU-Lizenz.“

„Ich habe LKW über 3,5 t

… und brauche eine Erlaubnis.“

„Mein Verkehrs­leiter hört auf

… und mein Betrieb braucht einen neuen.“

Klare Aufteilung

Ihr Unternehmen.
Meine Fachkunde.

Sie bleiben Inhaber. Ich übernehme die Aufgaben, die die EU-Verordnung vom Verkehrsleiter verlangt.

Das bleibt bei Ihnen

  • Inhaber Ihres Unternehmens
  • Fahrzeuge und Versicherung
  • Fahrer und Aufträge
  • Konten und Einnahmen
  • Steuern und Buchhaltung – mit Ihrem Steuerberater

Das übernehme ich

  • Benennung als Verkehrsleiter für Erlaubnis und EU-Lizenz
  • Begleitung beim Antrag bei der Erlaubnisbehörde
  • Instandhaltung – Wartung und Zustand der Fahrzeuge im Blick
  • Beförderungsdokumente – Verträge und Frachtpapiere
  • Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarten und Fahrtenschreiber
  • Regelmäßige Kontrollen mit schriftlichem Protokoll

Erlaubnis oder Lizenz?

Wann Sie was brauchen.

Entscheidend sind das Gewicht Ihrer Fahrzeuge (zulässige Gesamtmasse) und ob Sie ins Ausland fahren.

FahrzeugeNur DeutschlandGrenzüberschreitend
bis 2,5 tkeine Erlaubniskeine Lizenz
2,5 bis 3,5 tkeine ErlaubnisEU-Lizenz + Verkehrsleiter
über 3,5 tErlaubnis + VerkehrsleiterEU-Lizenz + Verkehrsleiter

Ablauf

Vom Gespräch zur Erlaubnis.

1

Erstgespräch

Kostenlos. Wir klären Fahrzeuge, Einsatzgebiet und ob Sie Erlaubnis oder EU-Lizenz brauchen.

2

Vertrag & Unterlagen

Benennung als Verkehrsleiter, Checkliste und Unterlagen-Check vor der Abgabe.

3

Antrag & Erlaubnis

Ich begleite den Antrag bei der Erlaubnisbehörde bis zum Bescheid.

4

Laufende Verkehrsleitung

Fahrzeuge, Fahrerkarten, Lenk- und Ruhezeiten, regelmäßige Kontrollen.

Kosten

Faire Kosten.
Ohne Überraschungen.

Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.

0 €bis zur Erlaubnis

Sie zahlen erst, wenn Ihre Erlaubnis bzw. EU-Lizenz erteilt ist.

KeineEinmalzahlung

Keine Gründungspauschale, keine versteckten Gebühren.

Monatlicheine Pauschale

Nach Anzahl Ihrer Fahrzeuge – jeden Monat mit ordentlicher Rechnung.

4 Wochenkündbar

Unbefristet und ohne lange Bindung.

Kostenloses Erstgespräch →

Ihr konkretes Angebot bekommen Sie im Erstgespräch. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.

Gut zu wissen

Eigenkapital & Pflichten.

9.000 €Eigenkapital für das erste Fahrzeug über 3,5 t
+ 5.000 €für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t
1.800 €wenn nur Transporter von 2,5 bis 3,5 t – plus 900 € je weiteres
01.07.2026seitdem Fahrtenschreiber-Pflicht für Transporter über 2,5 t im Auslandsverkehr

Eigenkapital für Ihre Fahrzeuge ausrechnen →

Fragen

Häufige Fragen zum Güterverkehr.

Alle Fragen →

Ab wann brauche ich eine Erlaubnis oder EU-Lizenz?
Für Transporte in Deutschland brauchen Sie eine Erlaubnis, sobald Sie Fahrzeuge über 3,5 t einsetzen. Im grenzüberschreitenden Verkehr ist die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) schon für Fahrzeuge über 2,5 t Pflicht. Fahren Sie nur in Deutschland mit Transportern bis 3,5 t, reicht eine Gewerbeanmeldung.
Unterstützen Sie auch beim Antrag für die EU-Lizenz?
Ja. Ich begleite Sie beim Antrag auf Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz, stimme mich mit der Genehmigungsbehörde ab und übernehme danach als Verkehrsleiter die Aufgaben nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Was macht ein externer Verkehrsleiter?
Für die Erlaubnis oder EU-Lizenz im Güterkraftverkehr verlangt die Behörde einen Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung. Haben Sie diese nicht selbst, werde ich nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 als externer Verkehrsleiter für Ihr Unternehmen benannt. Ich leite die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft: Instandhaltung der Fahrzeuge, Beförderungsverträge und -dokumente, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarten und Fahrtenschreiber.
Brauche ich für Transporter einen Fahrtenschreiber?
Ja, wenn Sie mit Fahrzeugen über 2,5 t grenzüberschreitend fahren: Seit dem 01.07.2026 ist dafür ein intelligenter Fahrtenschreiber Pflicht. Für Fahrten nur innerhalb Deutschlands gilt diese Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t nicht. Welche Fahrzeuge bei Ihnen betroffen sind, klären wir im Erstgespräch.
Werde ich offiziell bei der Behörde eingetragen? Ist das rechtlich sauber?
Ja. Ich werde in Ihrem Genehmigungsantrag offiziell als Betriebsleiter bzw. Verkehrsleiter benannt. Die Behörde prüft meine Fachkunde und Zuverlässigkeit und entscheidet dann über Ihren Antrag. Unsere Zusammenarbeit regeln wir in einem schriftlichen Vertrag, den Sie vorab in Ruhe lesen können.
Wie lange läuft der Vertrag und wie kann ich kündigen?
Die Zusammenarbeit läuft unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Ihr Unternehmen, Ihre Fahrzeuge und Ihre Konten bleiben vollständig bei Ihnen. Für Ihre Genehmigung brauchen Sie danach eigene Fachkunde oder einen neuen Betriebs- bzw. Verkehrsleiter.

Ihre Frage ist nicht dabei?Schreiben Sie mir – ich antworte Ihnen persönlich.

Frage per WhatsApp stellen →

Kontakt

Ihr Transportunternehmen – sauber geleitet.

Schreiben Sie mir, welche Fahrzeuge Sie haben und wohin Sie fahren. Ich sage Ihnen, was Sie brauchen.

WhatsAppNachricht schreibenAnrufen+49 173 3767578E-Mailinfo@verkehrs-betriebsleiter.de

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